BG B – Urteil vom 10.06.2010
Wir haben in unserer Sammlung auch ein etwas älteres Urteil gefunden. Das Urteil ist zwar schon aus dem Jahr 2010, mit unserem Partner der Maxolution Online Service GmbH, aber dennoch immer noch sehr interessant zum Lesen.
Seit dem Urteil haben sich die Bestellmasken zwar schon das ein oder andere Mal optisch erneuert (gerade wir sind offen für Neues) aber an die Gestaltung der damals diskutierten Kaufmasken lehnen wir uns bis heute an – wir und unsere Partner möchten immerhin, dass unsere Kaufmasken immer so eine schöne Beurteilung bekommen.
– die AGB und alle nötigen Rechtsbelehrungen waren deutlich lesbar und wurden beim Kauf akzeptiert
– der Kaufvorgang ist klar und deutlich
– es erfolgte ein Ausdrücklicher Hinweis auf den unbefristeten Vertrag, auch der Probekauf muss gekündigt werden wenn man das Angebot nicht mehr will
– alle nötigen Rechtsbelehrungen vorhanden
– die Zugangsdaten (Kaufbestätigung) inkl. Membership Key (für die Kündigung) gehen nur an die E-Mail-Adresse der Anmeldung
– es wurde klar kommuniziert, dass für die Kündigung der Membership Key aus der Kaufbestätigung erforderlich ist
– es kann jederzeit online eine Kündigung durchgeführt werden, die Hinweis auf Kündigungsfristen waren klar und gegeben
– das Onlineformular für die Kündigung ist direkt online einfach einsehbar, alternativ kann auch per Brief oder Fax gekündigt werden
– es steht ein kostenfreier Support zur Verfügung
Diesen Standard halten wir bis heute – wir möchten unsere Kunden nicht abzocken sondern hochwertigen Service erbringen.
Hier das Urteil zum Downloaden: BG-B-20100610
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