LG F – Urteil vom 04.12.2008
Manche Menschen setzen in kriminelle Vorhaben so viel Energie, dass selbst unsere Sicherheitssysteme nicht mehr damit fertig werden. Leider finden in diesen – zum Glück – wenigen Fällen Unschuldige Abbuchungen vom Konto, Mahnungen oder Inkassoschreiben vor. Das ist zum Einen mühsam für die Unschuldigen und zum Anderen lästig für uns. Auch wir sind in solchen Fällen geschädigt. Finanziell und im schlimmsten Fall was unseren Ruf angeht.
Wir tun alles in unserer Macht stehende solche Fälle so gering wie möglich zu halten, doch scheint es, ist der Kreativität bei solchen Vorhaben auf Seiten der Betrüger keine Grenze gesetzt.
Wir stehen in solchen Fällen immer mit Rat und Tat zur Seite und helfen, solche Vorfälle zukünftig zu vermeiden. So erstatten wir auch schon mal eine Anzeige wegen Betruges.
Leider sind diese Ermittlungsverfahren nicht immer von Erfolg gekrönt, aber umso mehr freuen wir uns, dass es auch hier Erfolgserlebnisse gibt und Täter ausgeforscht werden können.
Hier ein Strafurteil bei dem der Täter ausgeforscht und zur Zahlung sowie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
Hier das Urteil zum Downloaden: LG-F-20081204
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