Dreistigkeit siegt, oder doch nicht?
Wie sagt man so schön “das schlägt dem Fass den Boden aus”? In dem Fall war mein erster Gedanke eher “ich glaub mich tritt ein Pferd”.
Das Thema Kundenkontakt und Internetauftritt ist auch für uns ein großes Thema, aber auf einer derartige Idee wie die vorliegende muss man tatsächlich erst noch kommen.
Ihr seid neugierig wovon wir sprechen? Lest euch mal den Beitrag hier durch, dann versteht ihr was wir meinen: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/09/11/google-muss-mails-zur-kenntnis-nehmen/
Guter Kundensupport und eine einfache Erreichbarkeit sind in der heutigen Zeit das A und O in jeder guten Kundenbeziehung. Klar können wir aufgrund eigener Erfahrung sagen, dass man seine Kundenanfragen klassifzieren und priorisieren können muss, aber eine E-Mail-Adresse anzugeben (weil es der Gesetzgeber so will) und dann gleich in der automatischen Antwort zu sagen “diese E-Mails werden nicht bearbeitet” finde ich ziemlich heftig.
Wir haben uns zu diesem Thema viele Gedanken gemacht, wie bringt man alle Faktoren unter einen Hut? Zugegeben, das ist nicht immer einfach aber zumindest nehmen wir alle eingehenden Anfragen an und bearbeiten diese auch. Egal über welche E-Mail-Adresse diese kommt, und sei es über die allgemeine E-Mail-Adresse im Impressum unserer Seite.
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