AG R – Urteil vom 25.10.2010
Ein weiteres schönes Urteil aus unserer Sammlung – diesmal aus Deutschland – ist ebenfalls schon ein paar Tage alt. Aber auch in diesem Fall setzen wir alles daran, dass auch unsere aktuellen Urteile in dieser Art und Weise ausfallen – zum Glück tun sie das auch tatsächlich bis heute.
Einziger Wermutstropfen in diesem Fall war die Reduzierung der Mahnkosten bzw. der Kosten für die Rücklastschriften. Aber man kann im Leben nicht immer alles haben.
– die Regelung wegen unbefristeten Vertrag ist deutlich ausgewiesen und somit nicht überraschend
Hier das Urteil zum Downloaden: AG-R-20101025
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